Bremen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Christengemeinschaft in der Freien Hansestadt Bremen

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Quellenkennung: 65971. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:09.10.1979 Inkrafttreten10.10.1979 Fundstelle Brem.GBl. 1979, S. 370 Gliederungsnummer:222-a-6 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Christengemeinschaft in der Freien Hansestadt Bremen vom 17. September 1979 (Brem.GBl. 1979, S. 370)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:09.10.1979 Inkrafttreten10.10.1979 Fundstelle Brem.GBl. 1979, S. 370 Gliederungsnummer:222-a-6 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Christengemeinschaft in der Freien Hansestadt Bremen vom 17. September 1979 (Brem.GBl. 1979, S. 370)" juris-Abkürzung: ChristGemKöRVerlG BR Ausfertigungsdatum: 17.09.1979 Gültig ab: 10.10.1979 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1979, 370 Gliederungs-Nr: 222-a-6 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Christengemeinschaft in der Freien Hansestadt Bremen Vom 17. September 1979 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet hiermit das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang § 1 Der Christengemeinschaft in der Freien Hansestadt Bremen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 17. September 1979 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.