Bremen
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Quellenkennung: 69413. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.01.2007 Inkrafttreten05.01.2007 Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 9 Gliederungsnummer:315-g-6 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 19. Dezember 2006 (Brem.GBl. 2007, S. 9)"
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