Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

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Quellenkennung: 83969. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1059 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 6. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1059)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1059 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 6. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1059)" juris-Abkürzung: SPGrSchulMAEMafAnl BR Ausfertigungsdatum: 06.10.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2008, 1059 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 6. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 4 Prüfungsvorleistungen Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden: 1. Referate, 2. Sitzungsvorbereitungen und -moderationen, 3. schriftliche Übungsaufgaben, 4. mündliche Prüfungen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung, 2. Klausur, 3. Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung, 4. Lerntagebuch, 5. Erkundungs-/Praktikumbericht, 6. Hausarbeit, 7. Portfolio. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Die Prüferin/Der Prüfer kann Gruppenprüfungen mit bis zu 3 Teilnehmenden durchführen. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache erstellt. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Elementarmathematik Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP PVL Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. Modul MDG 5 - Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik III P 6 Seminartitel passend zum gewählten Inhaltsschwerpunkt MP   Ja gem. § 5 Abs. 1 2 S 2 S MDG - Abschlussmodul P 21 Fachdidaktische Studien MP   Ja Masterarbeit 2 S 2 S Masterarbeit   Insgesamt erforderliche CP:       wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Elementarmathematik erbracht werden: 27 CP     wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 6 CP     Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, T = Tutorium P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) Musterstudienplan gem. MPO § 2 Abs. 2 Fachdidaktischen Anteile des Faches Elementarmathematik im Umfang von 14 CP   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP PVL Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. MAU 1 P 9 Didaktik des mathematischen Anfangsunterrichts MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung 4 V 2 T   MAU 2 P 5 Empirische Erkundungen MP   Ja Gem. § 5 Abs. 1   2 S Insgesamt erforderliche CP: 14 CP Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.