Brandenburg

Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

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Quellenkennung: gesetze/abkseerechtlvertlg_g_1992. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 16. Oktober 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 21], S.423, ber. S. 493)

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Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 16. Oktober 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 21], S.423, ber. S. 493) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1  Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt. § 2  Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. § 3  Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 16. Oktober 1992 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.