Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

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Quellenkennung: gesetze/technschutzrechtestv_g_1996. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte vom 15. Dezember 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 23], S.288)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte vom 15. Dezember 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 23], S.288) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 20. November 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Potsdam, den 15. Dezember 1995 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich   zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.