Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der teilweisen Unwirksamkeit der Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 03.06.2024 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Bekanntmachung der teilweisen Unwirksamkeit der Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen   Vom 3. Juni 2024     Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 21.3.2024 in dem Verfahren 11 D 133/20.NE für Recht erkannt:   Die am 5. August 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. S. 441) bekannt gemachte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341) ist unwirksam, soweit sie die Ziffern 2-3 und 2-4, 6.6-2, 6.1-2, 7.2-2, 7.3-1, 10.2-2 und 10.2-3, 10.1-4, 8.1-6 und 8.1-7, sowie 9.2-4 betrifft.   Die vorstehende Entscheidungsformel wird hiermit gem. § 47 Abs. 5 S. 2 VwGO bekannt gemacht.   Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen   Im Auftrag Dr. Alexandra Renz-von Kintzel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.