Brandenburg

Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens

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Quellenkennung: de/gesetze-211646. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens vom 28. Juni 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 06], S.90, 96)

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Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens vom 28. Juni 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 06], S.90, 96) § 1 Die Eichämter Cottbus, Eberswalde, Fürstenwalde und Potsdam werden in das Landesamt für Mess- und Eichwesen eingegliedert. § 2 Die den Eichämtern durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden auf das Landesamt für Mess- und Eichwesen übertragen. § 3 Die Eichämter Cottbus, Eberswalde, Fürstenwalde und Potsdam werden aufgelöst.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.