Brandenburg

Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

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Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 16])

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Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 16]) § 1 Aufhebung Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben. § 2 Zuordnung des Bezirks Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.