Brandenburg
Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausübung der Aufsicht bei der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Quellenkennung: de/verordnungen-211696. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausübung der Aufsicht bei der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen vom 10. Dezember 2003 (GVBl.II/03, [Nr. 32], S.706)
Originaldateien und Anlagen
- 680801f6590d14a515bf3569.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.