Brandenburg
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Quellenkennung: de/gesetze-258538. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 26. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 16], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/25, [Nr. 11])
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