Bremen

Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 64154. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.07.2007 Inkrafttreten24.07.2007 Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 417 Gliederungsnummer:2160-e-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 17. Juli 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 417)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.07.2007 Inkrafttreten24.07.2007 Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 417 Gliederungsnummer:2160-e-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 17. Juli 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 417)" juris-Abkürzung: AdStHAuaEinrAbkG BR 2007 Ausfertigungsdatum: 17.07.2007 Gültig ab: 24.07.2007 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2007, 417 Gliederungs-Nr: 2160-e-1 Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Vom 17. Juli 2007 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem in Bremen am 15. März 2007 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 299 - 2160-e-1) außer Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 17. Juli 2007 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.