Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Quellenkennung: dd1bd75f-5d9b-42aa-81dc-a775d9ef0fde. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 902 Ausfertigungsdatum 07.11.2025 Fassung

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 902 Ausfertigungsdatum 07.11.2025 Fassung Vom 7. November 2025 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 5. November 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht. Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht. Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.