Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.07.1988 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 19. Juli 1988 Das am 20. November 1986 unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland, dem Minister für öffentliche Arbeiten des Königreichs Belgien und dem Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Staatssekretär des Mittelstandes des Großherzogtums Luxemburg über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen ist durch Bekanntmachung vom 6. Januar 1987 (BGBl. II S. 103) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 14 am 20. November 1986 in Kraft getreten Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt. Düsseldorf, den 19. Juli 1988 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.