Niedersachsen

Druckfehlerberichtigung

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-26

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 26. August 2026 Nummer 70 Druckfehlerberichtigung Die Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 4) der Niedersächsischen Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 16. Juli 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 64) wird durch die folgende Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 4) ersetzt: Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei Nds. GVBl. 2026 Nr. 70 vom 26. August 2026 Seite 2 „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 4) Antrag 1) auf Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenem und von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Wunstorfer Landstraße 11 30453 Hannover Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Wohnort Ortsteil Telefonnummer (Festnetz) Telefonnummer (Mobil) E-Mail IBAN Ich bin jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk: Der Jagdbezirk liegt im Landkreis _______________, in der kreisfreien Stadt _______________ oder in der Region Hannover. ☐ Ein Nachweis über mein Jagdausübungsrecht in dem Jagdbezirk ist dem Antrag beigefügt. In dem Jagdbezirk ist/sind neben mir die folgende/n Person/en 2) jagdausübungsberechtigt. Sie haben mich durch ihre Unterschrift zur Antragstellung bevollmächtigt. Eine entsprechende Vollmacht ist im Original beigefügt. ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ 1) Bitte deutlich, mit Kugelschreiber und in Druckbuchstaben ausfüllen. 2) Im Bedarfsfall erweitern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 70 vom 26. August 2026 Seite 3 Ich beantrage nach § 2 Nds. ASPEntschädVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von __________ Euro für die durchgeführte Beprobung von verendet aufgefundenem und von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild und zwar für die folgenden Stücke Schwarzwild: Lfd. Wildursprungs- Datum des Fundes GPS-Daten des Fund- Geschlecht und Verwendung der Nr.2) nummer oder der Erlegung oder Erlegungsortes Alter des Tieres WilKEA-App Ja/Nein 1 2 3 4 5 Dem Antrag sind für jedes Stück Schwarzwild im Original oder in Kopie beigefügt: ☐ Der Wildursprungsschein, ☐ ein Nachweis der Veterinärbehörde über die stattgefundene ASP-Beprobung und ☐ eine digitale Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung. Hinweise: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt entsprechend der Mitteilungsverordnung ab einem Jahresbetrag von 1 500 Euro die Zahlungen dem Finanzamt mit. Eine Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung und Verwaltung Ihres Antrags erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ge- mäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere auch Informationen über Ihre Be- troffenenrechte, finden Sie im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de/Datenschutz. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. ______________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift“.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.