Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.02.2022 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Bekanntmachung des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971   Vom 2. Februar 2022     Das Land Sachsen-Anhalt ist gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Februar 2022 dem Abkommen beigetreten.     Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.