Brandenburg
Verordnung zur Bestimmung der Zentralstelle nach der Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (EU-Beweisaufnahme-Zentralstellenverordnung - EUBAZV)
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Verordnung zur Bestimmung der Zentralstelle nach der Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (EU-Beweisaufnahme-Zentralstellenverordnung - EUBAZV) vom 10. Januar 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 3])
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