Bremen

Ausführungsgesetz zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weseruferan das oldenburgische Pferdezuchtgebiet

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Quellenkennung: 74975. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.02.1924 Inkrafttreten01.07.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1924, S. 70 Gliederungsnummer:7824-b-2 Zitiervorschlag: "Ausführungsgesetz zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weseruferan das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem.GBl. 1924, S. 70)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.02.1924 Inkrafttreten01.07.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1924, S. 70 Gliederungsnummer:7824-b-2 Zitiervorschlag: "Ausführungsgesetz zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weseruferan das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem.GBl. 1924, S. 70)" juris-Abkürzung: OldPfZGebAStVtrAG BR Ausfertigungsdatum: 05.02.1924 Gültig ab: 01.07.1964 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1924, 70 Gliederungs-Nr: 7824-b-2 Ausführungsgesetz zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weseruferan das oldenburgische Pferdezuchtgebiet Vom 5. Februar 1924 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Einziger Artikel Der Senat wird ermächtigt, die nach dem Staatsvertrage zwischen dem Freistaat Oldenburg und der freien Hansestadt Bremen über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weserufer an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen jeweils im Verordnungswege gemäß dem Staatsvertrage zu erlassen. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.