Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

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Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 29. September 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 23])

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Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 29. September 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 23]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 29. September 2017 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Britta Stark Anlagen 1 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.