Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Artikel 1 Medienstaatsvertrag - MStV)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.06.2020 Fassung Gültig ab 07.11.2020

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.06.2020 Fassung Gültig ab 07.11.2020 Fußnoten Bekanntmachung vom 29. März 2022 (GV. NRW. S. 425). Bekanntmachung vom 05.07.2022 (GV. NRW. S. 831). Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bekanntmachung vom 24. November 2020 (GV. NRW. S. 1111). Bekanntmachung der Ministerpräsidenten Vom 30. Juni 2020   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zugestimmt.   Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.     Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.