Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 86029. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2009 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 08.12.2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 158 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 158), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2009 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 08.12.2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 158 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 158), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62)" juris-Abkürzung: GymGesLAMAGefAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 158 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 08.12.2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten Dauer), 2. Klausur (90 Minuten Dauer), 3. Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 4. Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen), 5. mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (3 bis 4 Seiten), 6. kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben, 7. Anfertigen einer Rezension, 8. mündliches Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten), 9. Beitrag zur öffentlichen Präsentation (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung), 10. Poster Präsentation, 11. Praktikumsbericht, ca. 10 Seiten (ohne Anlagen). (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 9 Übergangsregelung Module, die nach der fachspezifischen Anlage des Studienfachs Geschichte in der Fassung vom 30. Oktober 2008 abgeschlossen wurde, werden nach der fachspezifischen Anlage des Studienfachs Geschichte in der vorliegenden Fassung anerkannt. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Anlage „Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geschichte Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan,1 wenn Geschichte Fach B gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. HIS - FD 1: Einführung in die Geschichtsdidaktik P 6 Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur als Forschungs-, Vermittlungs- und Berufsfelder MP   Seminararbeit 2 S       Geschichte als Unterrichtsfach     2 S     HIS - FD 2: Geschichtsunterricht planen (inkl. fachdidaktisches Praktikum) P 9 Geschichtsunterricht planen MP   Praktikumsbericht 2 S       Geschichtsunterricht in der Reflexion     2 S + P     HIS 8: Historische Räume/Orte/Regionen P 6 Übung MP   frei 2 Ü       Exkursion 2 Ex       HIS FD 3: Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P 13 Historische Rekonstruktion aus didaktischer Perspektive MP   Seminararbeit     2 S   WP2 Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts       2 S WP2 Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens       2 S HIS 9-12 Profilmodul3 WP 9 Seminar MP   Seminararbeit   2 S     Übung   2 Ü     HIS 9-12 Profilmodul3 WP 9 Seminar MP   Seminararbeit     2 S   Übung     2 Ü   HIS 9-12 Profilmodul3 WP 6 Seminar MP   frei       2 S Übung       2 Ü Abschlussmodul p 21 HIS-FD 4: Forschungspraktikum Masterarbeit & Kolloquium MP 6 Masterarbeit     2 S   15       x Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum, Ex = Exkursion; PAA/P: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geschichte Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Geschichte das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. HIS - FD 3: Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P 13 Historische Rekonstruktion aus didaktischer Perspektive MP   Seminararbeit 2 S       WP4 Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts     2 S     WP4 Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens     2 S     Abschlussmodul P 21 HIS-FD 4: Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit     X   Masterarbeit 15       X Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden. 2 Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden. 3 Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird. 3 Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird. 3 Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird. 4 Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden. 4 Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.