Niedersachsen

Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-07-01

Quellenkennung: gazette-2026-055. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 1. Juli 2026 Nummer 55 Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung Vom 25. Juni 2026 Aufgrund des § 21 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Feb- ruar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 118), wird verordnet: Artikel 1 In § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Lehrverpflichtungsverordnung vom 3. September 2018 (Nds. GVBl. S. 181), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 74), wird die Angabe „30. September 2026“ durch die Angabe „30. September 2029“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Hannover, den 25. Juni 2026 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mohrs Minister Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.