Brandenburg
Gesetz zu der Vereinbarung über die Beteiligung der Länder an den Personal- und Sachkosten des Landgerichts Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität vom 21. November 1995
Quellenkennung: gesetze/reguvereinigkriminalitaet_g_1996. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Gesetz zu der Vereinbarung über die Beteiligung der Länder an den Personal- und Sachkosten des Landgerichts Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität vom 21. November 1995 vom 1. Juli 1996 (GVBl.I/96, [Nr. 18], S.238)
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