Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 86022. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2011 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 06.09.2011 (Brem.ABl. S. 1325) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 146 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 146), zuletzt geändert durch Ordnung vom 6. September 2011 (Brem.ABl. S. 1325)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2011 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 06.09.2011 (Brem.ABl. S. 1325) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 146 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 146), zuletzt geändert durch Ordnung vom 6. September 2011 (Brem.ABl. S. 1325)" juris-Abkürzung: GymGesLAMAEngfAnl BR Ausfertigungsdatum: 25.09.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 146 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 25. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 06.09.2011 (Brem.ABl. S. 1325) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau (1) Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. (2) Das Studium beinhaltet für Studierende für die Englisch das Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der MPO ist, ein Auslandsmodul im Umfang von 13 CP. Das Auslandsmodul kann in einer der beiden folgenden Formen erbracht werden: a) in Form eines Auslandssemesters an einer englischsprachigen Hochschule, wobei Leistungspunkte im Umfang von mind. 13 CP erbracht werden müssen, b) in Form eines spracherwerbsrelevanten Auslandsaufenthaltes im Umfang von mind. 10 Wochen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag über den Prüfungsausschuss. Studierende sollten mind. 8 Wochen vor Ausreise einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Prüfungsausschuss bearbeitet innerhalb von 4 Wochen den jeweiligen Antrag. (3) Die Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes im erforderlichen Umfang, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt, ist nach Maßgabe von § 6 möglich. § 3 Studienverlauf Module im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich werden in englischer oder in deutscher Sprache gehalten. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung, 2. Klausur, 3. Vortrag, 4. schriftlich ausgearbeitete Referate, 5. Lerntagebuch, 6. Erkundungsbericht, 7. Praktikumbericht, 8. Hausarbeit, 9. Portfolio, 10. schriftliche Arbeitsaufträge, 11. Projektbericht, 12. Projektarbeit, 13. Präsentation, 14. Darstellung von Unterrichtskonzepten, 15. Erfahrungsbericht zum Schulpraktikum, 16. didaktische Rezensionen, 17. Förderplan. (2) Alle Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit wird in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Tabelle Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Englisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 wenn Englisch Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/KP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Kulturelle Kategorien in den englischsprachigen Kulturen P 13 Theorieseminar Literaturwissenschaft MP   Portfolio 2 S       Theorieseminar Sprachwissenschaft   2 S       Methodenseminar Literaturwissenschaft oder Cultural Studies oder Sprachwissenschaft     2 S     Vertiefungsmodul Englischsprachige Kulturen im Vergleich P 4 Seminar (wechselndes Angebot) MP   Portfolio   2 S                           Auslandsmodul P 13 Lehrveranstaltungen an einer englischsprachigen Hochschule oder sprachrelevanter Auslandsaufenthalt Prüfungsanforderungen entsprechend der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule Bei Auslandsaufenthalt gilt § 2 Abs. 2     x2                     Fachdidaktik I: Basismodul P 6 Englischunterricht: Konzeptionen und Grundlagen KP 3 Gemäß § 5 2 S       Language Acquisition and Learning Development 3   2 S     Fachdidaktik II: Aufbaumodul P 9 EFL Teaching and Learning Resources KP 3 Gemäß § 5 2 S*       Planung und Analyse von Englischunterricht 2 2 S*       Fachpraktikum 4 1 S*       Fachdidaktik IV: Transfermodul 1 P 6 Veranstaltung 1 aus dem Seminarpool „Handlungskompetenzen“ TP 3 Gemäß § 5     2 S   Veranstaltung 2 aus dem Seminarpool „Handlungskompetenzen“ 3     2 S   Fachdidaktik V: Transfermodul 2 P 7 Veranstaltung 3 aus dem Seminarpool „Bewertungs- und Reflexionskompetenzen“ TP 3 Gemäß § 5       2 S Veranstaltung 4 aus dem Seminarpool „Bewertungs- und Reflexionskompetenzen“ 4       2 S FD V: Abschlussmodul P 21 Forschungsorientiertes Schulpraktikum MP 6 Masterarbeit     1 S   Case Studies (Seminar) (5 CP) und Masterarbeit (10 CP) 15       3 S Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, U = Übung; P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung *= Blockveranstaltung Februar/März eines Jahres“ Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Englisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Englisch das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Fachdidaktik IV: Transfermodul 1 P 6 Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungskompetenzen TP 3 Gemäß § 5 2 S       Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungskompetenzen 3   2 S     Fachdidaktik V: Transfermodul 2 P 7 Seminar aus dem Veranstaltungspool: Bewertungs- und Reflexionskompetenzen TP 3 Gemäß § 5 2 S       Seminar aus dem Veranstaltungspool: Bewertungs- und Reflexionskompetenzen 4   2 S     FB V: Abschlussmodul P 21 Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit     1 S   Lernprozessforschung: Case Studies (Seminar) (5 CP) verbunden mit Masterarbeit (10 CP) 15       3 S Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Bei Auslandsaufenthalt in den Semesterferien zwischen dem zweiten und dem dritten Semester

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.