Brandenburg
Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz - KommHinwMeldG)
Quellenkennung: gesetze/kommhinwmeldg. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz - KommHinwMeldG) vom 14. Mai 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 19])
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