Brandenburg
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle, die die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs veranlasst
Quellenkennung: verordnungen/buergorgpf. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle, die die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs veranlasst vom 27. Dezember 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 108])
Originaldateien und Anlagen
- 022f0bcde9ae3c39b396e633.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.