Sachsen

G zum Vertrag Heiliger Stuhl Errichtung Bistum Magdeburg

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1994 Nr. 35, S. 1045 Fsn-Nr.: 73-4 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 29. Juni 1994

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Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg Vom 16. Juni 1994 Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 1994 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag 1Dem am 13. April 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Schlußbestimmung (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.1 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Juni 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann 1 in Kraft: 8. Juli 1994 (Bek vom 13. Juli 1994, SächsGVBl. S. 1355)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.