Nordrhein-Westfalen

Betriebssatzung für die LVR-InfoKom

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 93ca1f1a-a5a1-4b15-8659-26e7683f5a09. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 07.09.2005 Fassung Gültig ab 24.01.2009

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

blatt für das Land Nordrhein-Westfallen in Kraft. Der Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland Dr.  W i l h e l m Der Schriftführer der Landschaftsversammlung Rheinland V o i g t s b e r g e r Die vorstehende Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht. Nach § 6 Absatz 3 der Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, – eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, – die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, – der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Köln, den 13. Januar 2009 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland V o i g t s b e r g e r

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.