Brandenburg

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern

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Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern vom 30. Mai 2002 (GVBl.II/02, [Nr. 13], S.280)

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Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern vom 30. Mai 2002 (GVBl.II/02, [Nr. 13], S.280) Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) in Verbindung mit Artikel 96 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 (GVBl. I S. 298) verordnet die Landesregierung: § 1 Übertragung Die Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien wird auf den Minister des Innern übertragen. § 2 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Potsdam, den 30. Mai 2002

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.