Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.08.2023 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Vom 8. August 2023   Nachdem am 24. Juli 2023 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Sitzland) hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 11 Absatz 1 Satz 2 am 1. August 2023 in Kraft getreten.       Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.