Bremen

Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

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Quellenkennung: 211086. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.11.2023 Inkrafttreten05.12.2023 Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 557 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vom 21. November 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 557)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.11.2023 Inkrafttreten05.12.2023 Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 557 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vom 21. November 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 557)" juris-Abkürzung: Medien4ÄndStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 21.11.2023 Gültig ab: 05.12.2023 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2023, 557 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Vom 21. November 2023 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 15. Mai 2023 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Anlage Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) [Änderungsanweisungen]

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.