Nordrhein-Westfalen

Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: f2a4aa56-68a1-443c-8ce0-c7b124132695. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 988 Ausfertigungsdatum 18.11.2025 Fassung Gültig ab 01.04.2026

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Originaldateien und Anlagen

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präsident Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Der Minister der Justiz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.