Sachsen

Parkausweisverordnung

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Quellenkennung: 19597. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 16, S. 284 Fsn-Nr.: 471-14 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 12. Mai 2022

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für das Ausstellen von Parkausweisen in städtischen Quartieren (Parkausweisverordnung – ParkauswVO) erlassen als Artikel 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu Verordnungsermächtigungen des Straßenverkehrsgesetzes Vom 3. April 2022 Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6a Absatz 5a Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, wird auf die Gemeinden übertragen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.