Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 251106. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.11.2024 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1354 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 6. November 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1354)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.11.2024 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1354 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 6. November 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1354)" juris-Abkürzung: ErzWZwFäBacfPO BR 2024 Ausfertigungsdatum: 06.11.2024 Gültig ab: 01.10.2025 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2024, 1354 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Vom 6. November 2024 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 12 (Erziehungswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 6. November 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang Für den erfolgreichen Abschluss des Bereichs Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 24 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Der Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium wird gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 3 AT BPO studiert. Im Wahlbereich im Umfang von 3 CP können die Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Fachbereichs 12 absolviert werden. (2) Das Studium gliedert sich in: - Erziehungswissenschaften im Gesamtumfang von 15 CP, - Umgang mit Heterogenität, 6 CP, - Schlüsselqualifikationen im Umfang von 3 CP. (3) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (4) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- oder Wahlmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (5) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Wahlangebote können in englischer Sprache angeboten werden, sofern eine deutschsprachige Alternative vorhanden ist. (6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. (8) Der Bereich Erziehungswissenschaft beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 6 CP. Näheres regelt die entsprechende Praktikumsordnung für schulpraktische Studien. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (und Kolloquium) Die Bachelorarbeit kann nicht im Bereich Erziehungswissenschaft geschrieben werden. § 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung (1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudium errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. (2) Die Fachnote im Bereich Erziehungswissenschaft wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Bereich Erziehungswissenschaft ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Die Prüfungsordnung vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 29. Juni 2016 und berichtigt am 20. Juni 2018, tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft. Anlagen   Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen Anlage 3: Weitere Prüfungsformen (entfällt) Anlage 1 Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.   Pflichtmodule, 21 CP Wahlbereich, 3 CP ∑ 24 CP Verlauf Studienjahr Erziehungswissenschaften Umgang mit Heterogenität 1. Jahr 1. Sem.       12 2. Sem. EW-L GO1, Pädagogische Professionalität entwickeln - Einführung in das lehrer*innenbildende Studium (inkl. Orientierungspraktikum), 9 CP BA-UM-HET, Umgang mit Heterogenität in der Schule, 6 CP   2. Jahr 3. Sem.     6 4. Sem.     Fachergänzende Studien oder Modul gemäß Anlage 2.2, 3 CP 3. Jahr 5. Sem. EW-L GO2, Schule als Sozialraum verstehen - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation, 6 CP     6 CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inclusive Anlage 2 Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1 Pflichtmodule (Compulsory Modules), 21 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/ KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) EW-L GO1 Pädagogische Professionalität entwickeln - Einführung in das lehrer*innenbildend e Studium (inkl. Orientierungspraktikum) Developing Pedagogical Professionalism - Introduction to Teacher Education (including Orientation Internship P 9 TP Studienleistung Pädagogische Professionalität entwickeln, 3 CP PL: 0 SL: 1 Studienleistung Orientierungspraktikum, 6 CP PL: 0 SL: 1 EW-L GO2 Schule als Sozialraum verstehen - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation Understanding School as a Social Space - Basics of Development and Socialization P 6 TP Prüfungsleistung Schule als Sozialraum verstehen, 5 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung Schule als Sozialraum verstehen, 1 CP PL: 0 SL: 1 BA-UMHET Umgang mit Heterogenität in der Schule Addressing Heterogeneity in School P 6 TP Studienleistung Heterogenität, 3 CP PL: 0 SL: 1 Prüfungsleistung Heterogenität, 3 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); inkl.: inklusive 2.2 Wahlbereich (Elective Area), 3 CP Im Wahlbereich können im Umfang von 3 CP Fachergänzende Studien der Universität Bremen oder Angebote des Moduls Schlüsselqualifikationen des Fachbereichs 12 absolviert werden. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/ KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) EW-L GO SQ Schlüsselqualifikationen - Überfachliche Kompetenzen entwickeln Key Qualifications - Developing Interdisciplinary Competences W 3 MP (LV)   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); LV: Lehrveranstaltung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.