Brandenburg
Verordnung über die bevorzugte Berücksichtigung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben (Frauenförderverordnung - FrauFöV)
Quellenkennung: de/verordnungen-211802. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung über die bevorzugte Berücksichtigung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben (Frauenförderverordnung - FrauFöV) vom 25. April 1996 (GVBl.II/96, [Nr. 22], S.354) geändert durch Verordnung vom 18. Februar 2002 (GVBl.II/02, [Nr. 05], S.139)
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