Brandenburg
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. November 2006 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. November 2006 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 12. Februar 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 4], S.58)
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