Sachsen

VO Änd. LSG „Mittlere Mulde“

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 4982. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2004 Nr. 8, S. 240 Fsn-Nr.: 653 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 26. Juni 2004

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“ Vom 4. Mai 2004 Aufgrund von § 51 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 sowie § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung und Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 418, 426) geändert worden ist, wird verordnet: § 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemarkung Eilenburg, Landkreis Delitzsch wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ – festgesetzt durch den Beschluss des Rates des Bezirkes Leipzig, Nummer 13 – 3/63 vom 15. Februar 1963, erweitert durch den Beschluss des Bezirkstages Leipzig Nummer 68/VIII/84 vom 20. September 1984 – ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 8,60 ha. 2Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 6 die Flurstücke 17, 18, 19/1, 19/2, 24/1, 24/2 und 25. (2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 12. August 2003, im Maßstab 1 : 2 500, im Original grün (in der Kopie schwarz) umgrenzt dargestellt. 2Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung. § 3 In-Kraft-Treten Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Leipzig, den 4. Mai 2004 Regierungspräsidium Leipzig Steinbach Regierungspräsident Karte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.