Sachsen

Sächsisches Verwaltungskostenrechts­neuordnungsgesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 18085. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2019 Nr. 6, S. 245 Fsn-Nr.: 211-4A · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 27. April 2019

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Originaldateien und Anlagen

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ert: 1. Die §§ 3 bis 5 werden aufgehoben. 2. Die Anlage wird aufgehoben. (4) Die Sächsische Medizinprodukte-Zuständigkeits- und -Gebührenverordnung vom 12. April 2011 (SächsGVBl. S. 116), die durch die Verordnung vom 28. Dezember 2017 (SächsGVBl. 2018 S. 53) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben. 2. Die Anlage wird aufgehoben. (5) Die Verordnung Heilberufe und Pharmazie vom 21. März 2006 (SächsGVBl. S. 73, 74), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 549) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird aufgehoben. 2. Die Anlage wird aufgehoben. (6) Die Sächsische Dolmetscherprüfungsverordnung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 236), die durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird aufgehoben. 2. In § 22 Satz 1 wird die Angabe „bis 21“ durch die Angabe „und 20“ ersetzt. 3. Die Anlage wird aufgehoben. (7) § 13 der Sächsischen Jagdverordnung vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518), die durch die Verordnung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 186) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:   „§ 13 Zulassung zur Jägerprüfung“. 2. Absatz 6 wird aufgehoben. (8) § 30 der Sächsischen Fischereiverordnung vom 4. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 569) wird aufgehoben. (9) Die Sächsische Hochschulgebührenverordnung vom 13. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 603) wird aufgehoben. Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) 1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Dresden, den 5. April 2019 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Oliver Schenk Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.