Brandenburg

Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern

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Quellenkennung: de/gesetze-211736. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern vom 22. Juni 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 15], S.210)

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Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern vom 22. Juni 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 15], S.210) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern zugeordnet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.