Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

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Quellenkennung: dd976736-f7f6-42be-b2ff-c38c4a012894. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.10.2010 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 5. Oktober 2010 Nachdem bis zum 30. September 2010 der Bund sowie alle Länder – bis auf den Freistaat Sachsen – ihre Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Rheinland Pfalz als der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten hinterlegt haben, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2011 für den Bund und die Länder – bis auf den Freistaat Sachsen - in Kraft.   Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.