Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommenvom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

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Quellenkennung: 69426. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.07.2010 Inkrafttreten08.07.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 407 Gliederungsnummer:2129-e-6 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommenvom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 407)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.07.2010 Inkrafttreten08.07.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 407 Gliederungsnummer:2129-e-6 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommenvom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 407)" juris-Abkürzung: Rhein/BinSchAbfÜbkGIStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 22.06.2010 Gültig ab: 08.07.2010 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2010, 407 Gliederungs-Nr: 2129-e-6 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommenvom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Vom 22. Juni 2010 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 1. Februar 2008 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird zugestimmt. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 22. Juni 2010 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.