Bremen

Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 204092. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:12.09.2023 Inkrafttreten01.10.2023 Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 504 Zitiervorschlag: "Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen vom 12. September 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 504)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:12.09.2023 Inkrafttreten01.10.2023 Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 504 Zitiervorschlag: "Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen vom 12. September 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 504)" juris-Abkürzung: BtMKVerbG BR Ausfertigungsdatum: 12.09.2023 Gültig ab: 01.10.2023 Gültig bis: 31.01.2029 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2023, 504 Gliederungs-Nr: - Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen Vom 12. September 2023 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2023 bis 31.01.2029 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: § 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt an den in der Anlage aufgeführten Haltestellen, inklusive der Ersatzhaltestellen, des öffentlichen Personenverkehrs sowie im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge, Treppen sowie sonstigen Funktionsbereiche des öffentlichen Personenverkehrs. § 2 Betäubungsmittel- und Alkoholkonsumverbot Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie von Alkohol ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes untersagt. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 2 Betäubungsmittel oder Alkohol konsumiert. (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu einhundert Euro geahndet werden. (3) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 ist das Ordnungsamt Bremen. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es tritt am 31. Januar 2029 außer Kraft. Anlage Anlage zu § 1 Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.