Bremen

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Mechanical Engineering (Fachspezifischer Teil)

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Quellenkennung: 85650. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.11.2006 Inkrafttreten01.09.2014 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 08.09.2014 (Brem.ABl. S. 1453) Fundstelle Brem.ABl. 2006, S. 749 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Mechanical Engineering (Fachspezifischer Teil) vom 12. Mai 2005 (Brem.ABl. 2006, S. 749), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. September 2014 (Brem.ABl. S. 1453)"

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Originaldateien und Anlagen

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derungsliste/...), d) Projektmanagement (Projektstrukturplan, Phasenplan/Terminplan/Kostenplan/...), e) Rechercheverfahren (Informationsbeschaffung/Literaturrecherche/...), f) Betriebsorganisation (Aufbau-/Ablauforganisation/...), g) Problemanalyse (Analyseverfahren/Versuchsmethodik/...), h) Darstellung der Arbeitsergebnisse (Schrift/Absatz/Tabelle/Bilder/...). Im Rahmen des Vorbereitungsmoduls wird gemeinsam mit jedem oder jeder Studierenden eine Aufgabenstellung erarbeitet, die im Rahmen des betrieblichen Praxissemesters zu bearbeiten ist. 1.3 Nachbereitendes Modul Das Praxissemesternachbereitungsmodul findet nach Abschluss des Praxissemesters statt. Die Studierenden halten Referate über ihre Tätigkeit in der Praxis, die dabei gewonnen Erfahrungen, den Verlauf und die Ergebnisse ihrer praktischen Tätigkeit sowie über die Projektarbeit. Grundlage dabei bilden die Arbeitsberichte bzw. der Bericht über die Projektarbeit, die unmittelbar nach Ende des Praxissemesters abzugeben sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.