Sachsen

VO Änd. Abgrenzung LSG „Sächsische Schweiz“

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Quellenkennung: 4927. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1999 Nr. 21, S. 812 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 22. Dezember 1999

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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“ Vom 5. November 1999 Aufgrund von § 50 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 85, 115) in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Bestimmung der Zuständigkeit für das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz vom 30. September 1996 (SächsGVBl. S. 424) und § 51 Abs. 1 SächsNatSchG wird verordnet: § 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Cunnersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,42 ha. 2Es umfasst nach dem Stand vom 26. Oktober 1999 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Cunnersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 7/1, 8b, 8e, 51/3, 71a, 72/2, 72/3, 90, 91, 150 jeweils teilweise. (2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 5. November 1999 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. 2Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. 3Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in den Flurkarten. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. November 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident Flurkarten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.