Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt

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Quellenkennung: 65395. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.07.2007 Inkrafttreten17.07.2007 Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 415 Gliederungsnummer:91-b-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt vom 10. Juli 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 415)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.07.2007 Inkrafttreten17.07.2007 Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 415 Gliederungsnummer:91-b-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt vom 10. Juli 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 415)" juris-Abkürzung: BABA2814APlanStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 10.07.2007 Gültig ab: 17.07.2007 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2007, 415 Gliederungs-Nr: 91-b-2 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt Vom 10. Juli 2007 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossen Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang § 1 (1) Dem am 16. und 27. April 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen betreffend die Übertragung der Befugnis zur grenzüberschreitenden Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Zuge der Planfeststellung für den 4. Bauabschnitt der BAB 281 auf dem Gebiet des Landkreises Wesermarsch wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 10. Juli 2007 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.