Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück
Quellenkennung: a90c1363-edfc-4dbd-9dd6-e8dc3b3d6cc7. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 15.08.2013 Fassung Gültig ab 23.07.2013
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