Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 3e77cd58-f7c3-4c86-a50a-4bbb6983f0e6. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 03.12.2019 Fassung Gültig ab 01.01.2020

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 03.12.2019 Fassung Gültig ab 01.01.2020 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 3. Dezember 2019   Zustimmung   Dem am 18. April 2019 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Frei-staat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wird nachstehend als Anlage 1 veröffentlicht.   Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration   Der Minister der Finanzen Zugleich für den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie   Der Minister des Innern   Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales   Die Ministerin für Schule und Bildung   Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung   Der Minister der Justiz   Der Minister für Verkehr   Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz   Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft   Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.