Niedersachsen

Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landtagswahl 2027

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-19

Quellenkennung: gazette-2026-068. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 19. August 2026 Nummer 68 Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landtagswahl 2027 Vom 19. August 2026 Aufgrund des § 9 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes in der Fassung vom 30. Mai 2002 (Nds. GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. März 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 16), wird verordnet: §1 Die Wahl zum Niedersächsischen Landtag findet am 26. September 2027 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. §2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Hannover, den 19. August 2026 Die Niedersächsische Landesregierung Lies Behrens Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.