Bremen

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 85941. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:08.08.2011 Inkrafttreten01.09.2014 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 28.10.2014 (Brem.ABl. S. 1455) Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 986 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 10. Mai 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 986), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1455)"

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der MP 4.3.2. International Economics 2,5   KL, R, HA oder MP 4.3.3. Modulbezogene Übung 1             Modul 4.4 Sozialwissenschaften   6   4.4.1. Sozialwissenschaftliche Begriffs- und Theorienbildung 2,5   KL, R, HA oder MP 4.4.2. Interkulturelle Kommunikation 2,5   KL, R, HA oder MP 4.4.3. Modulbezogene Übung 1             Modul 4.5 Wirtschaftsrecht II   6   4.5.1. Arbeitsrecht 2,5   KL, R, HA oder MP 4.5.2. Spezielle Rechtsgebiete 2,5   KL, R, HA oder MP 4.5.3. Modulbezogene Übung 1             Modul 5.1 Vorbereitung der Intensiv-Praxisphase   6 SL 5.1.1. Vorbereitung der Intensiv-Praxisphase 4     5.1.2. Modulbezogene Übung 1             Module 5.2 bis 5.4 Intensiv-Praxisphase   18 PB         Modul 5.5 Nachbereitung der Intensiv-Praxisphase   6 PR 5.5.1. Nachbereitung der Intensiv-Praxisphase 4     5.5.2. Modulbezogene Übung 1             Fußnoten 1 Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine 12-wöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine 15-wöchige Lehrveranstaltungszeit. 1 Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine 12-wöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine 15-wöchige Lehrveranstaltungszeit. 1 Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine 12-wöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine 15-wöchige Lehrveranstaltungszeit. 2 Leistungspunkte nach ECTS. 2 Leistungspunkte nach ECTS. 2 Leistungspunkte nach ECTS. 3 Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, KH - Kurzhausarbeit, PA - Praktische Ausarbeitung, LP - Lernprotokoll, PROB - Projektbericht, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung (unbenotet): SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, KHA - Kurzhausarbeit, KKL - Kurzklausur, KR - Kurzreferat, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts. 3 Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, KH - Kurzhausarbeit, PA - Praktische Ausarbeitung, LP - Lernprotokoll, PROB - Projektbericht, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung (unbenotet): SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, KHA - Kurzhausarbeit, KKL - Kurzklausur, KR - Kurzreferat, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts. 3 Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, KH - Kurzhausarbeit, PA - Praktische Ausarbeitung, LP - Lernprotokoll, PROB - Projektbericht, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung (unbenotet): SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, KHA - Kurzhausarbeit, KKL - Kurzklausur, KR - Kurzreferat, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts. 4 Es müssen zwei Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen gewählt werden. Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen: Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 2 oder 6 oder 7 oder 8, Schwerpunkt 2 mit Schwerpunkt 5 oder 8, Schwerpunkt 3 mit Schwerpunkt 6, Schwerpunkt 5 mit Schwerpunkt 6 oder 7 oder 8, Schwerpunkt 6 mit Schwerpunkt 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.