Brandenburg

Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)

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Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV) vom 12. Juli 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 48], S.630)

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Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV) vom 12. Juli 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 48], S.630) Auf Grund des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 des Gesetzes zur Verein-fachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221) verordnet die Landesregierung: § 1 Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 12. Juli 1994 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Manfred Stolpe Der Minister des Innern Alwin Ziel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.