Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 166070. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:30.03.2021 Inkrafttreten15.04.2021 Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 308 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 30. März 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 308)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:30.03.2021 Inkrafttreten15.04.2021 Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 308 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 30. März 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 308)" juris-Abkürzung: GlüStVtrG BR 2021 Ausfertigungsdatum: 30.03.2021 Gültig ab: 15.04.2021 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2021, 308 Gliederungs-Nr: - Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland Vom 30. März 2021 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 29. Oktober 2020 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Tritt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Wird der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem Artikel 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.*) Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 28. Juni 2021 (Brem.GBl. S. 534) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 zum 1. Juli 2021 in Kraft. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. März 2021 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.